Die Leistungen der FOCKE GmbH

Wir bieten eine Bandbreite von Dienstleistungen zur Untersuchung, Beratung und Bewertung von Bauschadstoffen und Umweltfragestellungen.

  • Bauschadstoffuntersuchungen [Asbest, künstliche Mineralfaser (KMF), Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Holzschutzmittel, Schwermetalle, flüchtige organische Verbindungen (VOC), mikrobielle Belastungen (Schimmel), Sick-Building-Syndrom (SBS), Fogging u.a.]
  • Raumluftmessungen (VDI 3492, VDI 4300)
  • Inspektion, Probenahme, Gutachtenerstellung
  • Sonstige Fachingenieurleistungen im Bereich Bauschadstoffe
  • Planung, Ausschreibung, Bauleitung zur Sanierung von belasteten Gebäudebauteilen
  • Abbruch- und Entsorgungskonzepte
  • Planung, Ausschreibung, Bauleitung zum Rückbau von Gebäuden
  • Erstellen von Arbeits- und Sicherheitsplänen gemäß DGUV 101-004

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Asbest

Der Begriff Asbest beschreibt natürlich vorkommende anorganische faserige Mineralien, die in Serpentinasbest (Chrysotil) und Amphibolasbest (einschließlich Krokydolit und Ammosit) unterteilt sind. Die Haupteigenschaften von Asbest sind Hitzebeständigkeit, Zugfestigkeit und Biobeständigkeit, es ist elektrisch isolierend und beständig gegen Säure und Laugen. Aufgrund ihrer Eigenschaften wurden Asbestprodukte in weit über 3.000 Produkten eingesetzt. Sie wurden als Amierung (im Wesentlichen Asbestzementprodukte) und für Produkte im Brandschutz, Wärme- und Schalldämmung sowie Feuchtigkeitsschutz verwendet. Darüber hinaus hat die Verwendung von Asbestfasern die technischen Eigenschaften von bauchemischen Produkten wie u.a.Thixotropie und Abriebfestigkeit verbessert.

In Deutschland wurde das Inverkehrbringen von Asbesterzeugnissen bis 1995 schrittweise verboten. Die Verwendung von Asbest ist in der gesamten EU seit 2005 verboten. Die Fasern, die im Wesentlichen durch mechanische Einwirkung freigesetzt werden, können beim Einatmen mit einer Latenzzeit von bis zu 40 Jahren bösartige Tumore hervorrufen. Hierdurch können die Lunge, der Bauchfellraum und die Brust befallen werden.

Schimmel

Unter dem Sammelbegriff Schimmelpilze werden fadenförmige Pilze aus verschiedenen taxonomischen Gruppen gruppiert, die typische Pilzfäden und Sporen bilden und makroskopisch als Schimmelbedeckung sichtbar werden. Schimmelpilze sind in der Natur allgegenwärtig und ernähren sich von organischem Material. So sind Schimmelsporen in Innen- und Außenluft üblich, wobei ihre Konzentration je nach Standort, Klima, Tageszeit und Jahreszeit stark variiert. Schimmelpilze benötigen für ihr Wachstum neben Feuchtigkeit und Nährstoffen eine ausreichende Temperatur, einen passenden pH-Wert (5-7), Sauerstoff (0,25%) und Zeit. Diese Parameter variieren je nach Art, wobei die meisten Arten eine relative Luftfeuchtigkeit von mind. 80 % benötigen. Nährstoffquellen im Innenraum sind Tapeten, Kleister, Papier und Holzmaterialien. Schimmelpilze können auch auf nährstofffreien Materialien (z.B Glas) wachsen, wenn sie mit organischem Staub kontaminiert sind.

Feuchtigkeit und Schimmelbefall in Innenräumen erhöhen das Risiko von Atemwegserkrankungen. Darüber hinaus können Schimmelpilze allergische Reaktionen auslösen. Weitere Gesundheitsgefahren sind das Infektionsrisiko und die mögliche Bildung von Toxinen.

Künstliche Mineralfasern (KMF)

Künstliche Mineralfasern sind anorganische Fasern glasiger Struktur, die aus geschmolzenen Rohstoffen in technischen Verfahren wie dem Zerblasen oder Schleudern hergestellt werden. Sie können in Glas-, Stein- und Keramikfasern unterteilt werden. Sie enthalten mindestens 90% künstliche Mineralfasern weitere (KMF) glasiger Struktur, bis zu 7% Kunstharz, hergestellt aus Phenol, Harnstoff und Formaldehyd, ca. 1% Öle und weitere Zusätze, z.B. wasserabweisende Stoffe.

KMF-Fasern sind nicht brennbar, weitgehend Hitzebeständig und spinnbar und werden daher häufig für den Brandschutz, Hitzeschutz, Schallschutz, als Wärmedämmung und auch als Bewehrung eingesetzt.

Für die Bewertung der Fasern mit dem Kanzerogenitätsindex (KI)wird neben der Fasergröße auch die chemische Zusammensetzung, also die biologische Beständigkeit berücksichtigt. Alte künstliche Mineralwolle wird aufgrund seiner Lungengängigkeit und Biopersistents mit einem KI <30 als krebserzeugender Gefahrstoff der Kategorie K1B oder mit einem KI zwischen 30 und 40 als krebsverdächtig (Kategorie K2) gem. TRGS 905 eingestuft.

Seit dem 01.06.2000 darf die alte KMF nicht mehr hergestellt und verwendet werden.

Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) beschreiben eine Gruppe von Kohlenwasserstoffverbindungen, deren molekulares Gerüst aus miteinander verbundenen Benzolringen besteht. PAK sind natürlicherweise in fossilen Brennstoffen wie Öl und Kohle vorhanden, entstehen aber auch bei einer Vielzahl von Verbrennungsprozessen (Verbrennung von Kohle, Heizöl, Holz, Tabakrauch, bestimmten Räuchervorgängen und beim Grillen).

In den 1950er bis Anfang der 1990er Jahre wurden PAK-haltige Produkte häufig zur Gebäudeabdichtung (Dachbahnen, Isolierbeschichtungen), als teergebundene Korkdämmplatten, Parkettkleber, Asphaltestriche, Straßenasphalt, Fugengussmassen und im Holzschutz in unterschiedlichen Zeiträumen eingesetzt. Korrosionsschutzfarben wurden bis Anfang 2000 verwendet.

PAK können gasförmig, an Staub oder in einer festen Matrix gebunden sein und können zusätzlich zum Einatmen über die Haut absorbiert werden. Sie verursachen Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Hautschäden und Entzündungen der Atemwege. Zahlreiche Verbindungen von PAK sind krebserregend, erbgutverändernd, immunschädigend und haben eine lebertoxische Wirkung.

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind eine Gruppe von 209 strukturell ähnlichen Einzelverbindungen. Die Ausgangsverbindung ist das Biphenyl, das aus 2 miteinander verbundenen Phenylringen besteht, an die 1 bis 10 Chloratome gebunden sein können. Durch Variation des Herstellungsprozesses (Chlorierungsgrad) wurden technische PCB-Gemische mit unterschiedlichen Eigenschaften und Konsistenzen (von farblosen, öligen Flüssigkeiten bis hin zu hellgelben Weichharzen) hergestellt. Der Chlorierungsgrad hat einen Einfluss auf die physikalischen und chemischen Eigenschaften und somit einen direkten Einfluss auf die Toxizität und das Umweltverhalten von PCB. Mit zunehmender Chlorierung nehmen Dichte, Fettlöslichkeit, Toxizität und Persistenz in der Umwelt zu. Gleichzeitig nehmen die Flüchtigkeit, die Löslichkeit in Wasser und die Fähigkeit, chemische Reaktionen einzugehen, ab.

Bei PCB-haltigen Produkten wird zwischen geschlossenen und offenen Anwendungen unterschieden. Geschlossene Anwendungen umfassen z.B. Kälte- und Isoliermittel in der Elektroindustrie, Hydraulikflüssigkeiten und Wärmeübertragungsflüssigkeiten. Die offene Anwendung von PCB findet man in Dichtstoffen, Schmierstoffen, Weichmachern für Harze und Kunststoffe, Farben und Lacken, Imprägnier- und Flammschutzmitteln, Klebstoffen sowie Kätzchen und Füllstoffen.

Nach TRGS 905 werden PCB als krebserregend (K2) und fortpflanzungsgefährdend eingestuft (RF1B, RD1B).

Holzschutzmittel Pentachlorphenol / Lindan

Pentachlorphenol (PCP) und Hexachlorcyclohexan (Lindan) sind Chemikalien, die hauptsächlich als Holzschutzmittel und oft in Kombination verwendet wurden. Dabei wurde PCP aufgrund der fungiziden Wirkung und Lindan als Insektizid eingesetzt. PCP und Lindan haben eine hohe Persistenz und werden in der Umgebung sehr langsam abgebaut.

Die Holzschutzmittel wurden in den früheren Jahren in fast allen Holzbauteilen wie Dachstühle, Fachwerk, Holzverkleidungen und Inneneinrichtungen eingesetzt.

PCP ist ein starkes Zellgift, das durch Atmung, Haut und Nahrung in den Körper gelangt und sich im Fettgewebe anreichert. PCP ist krebserregend, neuro-, immun- und lebertoxisch, fruchtbarkeitsschädigend und erbgutverändernd. Kopfschmerzen, Allergien, Ekzeme sowie Herz-Kreislauf-Probleme u.ä. sind die Symptome einer solchen Vergiftung.
Lindan steht im Verdacht krebserregend zu sein, ist auch neuro- sowie immuntoxisch und verursacht Kopfschmerzen und Muskelbeschwerden, Übelkeit, Erbrechen, Bluthochdruck und Atemstörungen.

1989 wurde mit der PCP-Verbotsverordnung das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCP- bzw. PCP-haltigen Produkten mit einem PCP-Gehalt von >0,01 Massenprozent und Holzteilen mit einem PCP-Gehalt von >5 mg/kg untersagt.

In unbehandelten Hölzern können aufgrund der sehr weit verbreiteten Anwendungen Hintergrundlasten von bis zu 5 mg/kg PCP oder 2 mg/kg Lindan nachgewiesen werden.